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KANZLEIintern: Bester Anwalt?

Martin J. Warm • 30. April 2016

Im Internet und in Zeitschriften wird nach dem besten Anwalt gefragt - was taugen eigentlich solche Umfragen?

Im Internet und in diversen Zeitschriften gibt es immer wieder die Frage nach "dem besten Anwalt".

Ich habe mich gefragt: Was taugen eigentlich solche Umfragen? Wie sind die Kriterien? Was macht einen "besten Anwalt" Deutschlands, Nordrhein-Westfalens, Hessens aus? Wie ist es in Ostwestfalen, dem Hochstift, dem Sauerland, in Paderborn, Bielefeld, Soest, Lippstadt oder in welcher Stadt oder Gemeinde auf dem Dorf auch immer?
Welches Kriterium ist wichtig? Manche Umfragen ergeben, wie zufrieden Mandanten mit ihren Anwälten sind. Dabei ist oft das wichtigste Kriterium: Kann sich der Anwalt vor Gericht durchsetzen?
Kommt es darauf wirklich an? Ich meine, ein klares "JAEIN!" ist die richtige Antwort.

Fallgruppe "Unlösbare Fälle"
Es gibt Meinungsverschiedenheiten, die besser nicht vor einem Gericht verhandelt werden. Das sind zum Beispiel die Fälle, in denen die Parteien beide nicht gewinnen können. Sei es aus der Komplexität des Sachverhalts heraus, aus Beweisnöten oder aufgrund der Tatsache, dass die Beteiligten auch zukünftig noch eng zusammenleben, zusammenarbeiten oder andere Gemeinsamkeiten haben.
In solchen Fällen steht am Ende der Instanzen vielleicht förmlich "ein Gewinner" fest. Verloren haben aber alle Beteiligten: Zeit, Geld, Nerven.
In solchen Fällen ist oftmals viel Empathie beim Anwalt notwendig, damit der Streit nicht noch mehr eskaliert. Zielsetzung ist die Schaffung einer einvernehmlichen Lösung, einer "Win-Win-Situation", bei der die Parteien beide das Gefühl haben, "gewonnen" zu haben. Das Ergebnis ist in der Regel ein Vergleich. Dann kommt es in der Parteivertretung darauf an, die richtigen Techniken anzuwenden, um den Gegner noch zu erreichen, den eigenen Mandanten aber so zu vertreten, dass seine Interessen erreicht werden. Dabei ist eine enge Kommunikation mit dem eigenen Mandanten wichtig, um herauszufinden, wie die eigenen Befindlichkeiten sind und worin das wirkliche Interesse besteht.
Dies geht meines Erachtens aber nur durch einen ganzheitlichen Beratungsansatz und durch Aufarbeiten des primären Sachverhalts und der Hintergründe, die zu dem Streit geführt haben. Dabei ist die Anwendung von Techniken aus Mediation, Schlichtung und Kommunikation für die Konfliktbearbeitung wichtig.Zielführende Methoden sind die des Verstehens, Vermittelns und Verhandelns.
Hier ist die Person des "geschickten Diplomats", dem es nicht auf pures Kräftemessen ankommt und negative Emotionen aus dem Verfahren nimmt, oftmals gefragter als die Person des Agressors.
Die Festlegung des Ziels ergibt sich aus dem Verfahren. Das Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden. definiert den Weg.

Fallgruppe "Klare Sachverhalte"
In diese Fallgruppe fallen für mich Sachverhalte, die einfach gestrickt zu sein scheinen, aber oftmals im Detail Tücken haben. Auch hier ist Arbeit am Sachverhalt gefragt.
In der Angriffssituation, zum Beispiel als Vertreter des Anspruchsstellers oder eines Klägers im Rahmen eines Klageverfahrens, ist es angezeigt, sich nur auf das Notwendigste zu beschränken. Erfahrungsgemäß wird ein Rechtsstreit über die Person des Gegners und des Gegnervertreters gelöst. Hat dieser "mangels Argumente" meiner schlüssigen Anspruchsstellung nichts oder nicht viel entgegenzusetzen, können die Interessen des Anspruchsstellers erfolgreich durchgesetzt werden.
In der Verteidigungssituation, also als Bevollmächtigter des Anspruchsgegners oder des Beklagten bei einem Prozess, ist es wichtig, dass mit dem Mandanten in einem engen Dialog unter Aufarbeitung des Sachverhalts eine Verteidigungsstrategie erarbeitet wird, um den Prozess in die richtige Richtung zu lenken. Das Gericht, der Richter, die Kammer oder der Senat müssen also erst von dem Sachverhalt überzeugt werden, um diesen dann rechtlich zu würdigen.
Dies erfordert für den Anwalt Fingerspitzengefühl im Umgang mit dem Sachverhalt und dem Umgang mit rechtlichen Argumenten. Wichtig ist auch, dem Mandanten ohne Umschweife zu erklären, wie seine Chancen stehen. Klare Worte sind wichtig, auch für sich ergebende Risiken bei Änderungen des Sachverhalts. Hier ist die "Sonarfunktion" des Anwalts gefragt. Das heißt, das dieser laufend die Fallentwicklung "scannen muss", um die Fallentwicklung und die Dynamik der rechtlichen Auseinandersetzung an den Mandanten zu kommunizieren.
Verändert sich die Verfahrenssituation oder die Prozesssituation, zum Beispiel weil durch den Gegner Sachverhalte eingeführt werden, die unerwartet vom Gericht aufgegriffen werden, kann auch ein pragmatischer Kompromiss besser als ein teurer Prozess die richtige Alternative sein.
Egal auf welcher Seite gekämpft wird: Einsatz, Engagement, Argumentationslinien und Strategien sind auch in dieser Fallgruppe wesentliche Kriterien für die anwaltliche Vertretung.

Fazit
Die Frage nach dem besten Anwalt, dem erfolgreichsten Anwalt, dem durchsetzungsstärksten Anwalt, dem günstigsten Anwalt, dem hartnäckigsten Anwalt (...) kann aus meiner langjährigen Berufserfahrung nicht leicht beantwortet werden.
Denn letztlich ist "die Chemie" zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsvertreter, sei es in einem Zivilprozess, einer Kündigungsschutzklage, einer Inkassosache oder in einem Gesellschafterstreit ebenso wichtig wie der Sachverhalt und die Kommunikation.
Ein guter Anwalt muss also viele Elemente haben und oftmals auch in der Vertretung "ein Chamäleon" sein.

Wie findet der Mandant seinen "besten Anwalt"?
Ob durch Querempfehlung, Internetrecherche, Branchenbuch, Umfragen, Bekanntheitsgrad oder wie auch immer. Ihren "besten Anwalt" lernen Sie am Ende nur durch die die persönliche Kommunikation und Fallbearbeitung kennen.
Eine erste Einschätzung erhalten Sie durch die Mandatsaufnahme und das erste Beratungsgespräch.

Ich strebe einegute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandanten an.Nur durch einen gemeinsamen Dialog und eine offene Kommunikation kann Ihr Fall auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausrichtet gelöst werden.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Martin J. Warm , Paderborn ( www.warm-wirtschaftsrecht.de )

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