Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht, Franchiserecht und Außendienstrecht ist häufig sehr speziell.
Die komplexen rechtlichen Aspekte, die mit Vertriebsstrukturen, Vertragsbeziehungen und geschäftlichen Partnerschaften verbunden sind führen oft zu besonderen Herausforderungen.
Wir stehen unseren Mandanten mit professioneller Beratung und effektiver Vertretung zur Seite.
Als Handelsvertreter, Vertragshändler, Tankstellenpächter, Franchisenehmer oder im Außendienst tätige Person können Sie mit verschiedenen rechtlichen Fragen und Problemen konfrontiert werden.
Häufig geht es dabei um die Gestaltung oder Prüfung Ihres Handelsvertretervertrags, um Provisionsfragen, die Kündigung des Vertrags, den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB, das Wettbewerbsverbot oder andere Aspekte Ihres Vertragsverhältnisses.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
Unsere Beratung deckt unter anderem folgende Themen ab:
Oft beschäftigen unsere Mandanten auch Statusfragen, insbesondere die Unterscheidung zwischen Handelsvertretern und angestellten Arbeitnehmern.
Ein wesentlicher Unterschied liegt beispielsweise darin, dass der Handelsvertreter seine Tätigkeit und Arbeitszeit selbst bestimmen kann (§ 84 Abs. 1 HGB), was ihn von abhängig Beschäftigten unterscheidet.
Zudem kann ein Handelsvertreter, sofern vertraglich gestattet, für mehrere Anbieter tätig sein, während ein Arbeitnehmer üblicherweise ausschließlich für seinen Arbeitgeber arbeitet.
Zu diesem Rechtsgebiet berät Sie Rechtsanwalt Warm.
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