Handelsvertreterrecht / Vertragshändlerrecht / Franchiserecht / Außendienstrecht

Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht, Franchiserecht und Außendienstrecht ist häufig sehr speziell. 


Die komplexen rechtlichen Aspekte, die mit Vertriebsstrukturen, Vertragsbeziehungen und geschäftlichen Partnerschaften verbunden sind führen oft zu besonderen Herausforderungen.


Wir stehen unseren Mandanten mit professioneller Beratung und effektiver Vertretung zur Seite.


Als Handelsvertreter, Vertragshändler, Tankstellenpächter, Franchisenehmer oder im Außendienst tätige Person können Sie mit verschiedenen rechtlichen Fragen und Problemen konfrontiert werden.


Häufig geht es dabei um die Gestaltung oder Prüfung Ihres Handelsvertretervertrags, um Provisionsfragen, die Kündigung des Vertrags, den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB, das Wettbewerbsverbot oder andere Aspekte Ihres Vertragsverhältnisses.


Unsere Dienstleistungen umfassen:


  • Handelsvertreterrecht: Wir bieten Beratung und Vertretung für Handelsvertreter und Unternehmen in allen Fragen des Handelsvertreterrechts, einschließlich Vertragsverhandlungen, Provisionsansprüchen, Beendigung von Handelsvertreterverträgen und Streitigkeiten.


  • Vertragshändlerrecht: Wir unterstützen Vertragshändler und Hersteller bei der Gestaltung und Überprüfung von Vertragshändlerverträgen, der Durchsetzung von Vertragsrechten und der Lösung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vertragshändlerbeziehungen.


  • Franchiserecht: Als erfahrene Franchiserechtsanwälte beraten wir Franchisegeber und Franchisenehmer bei der Gründung, dem Betrieb und der Expansion von Franchiseunternehmen. Wir helfen bei der Erstellung von Franchiseverträgen, der Lösung von Konflikten und der Durchsetzung von Franchiserechten.


  • Außendienstrecht: Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung für Unternehmen mit Außendienstmitarbeitern, einschließlich der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen und der Lösung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Außendiensttätigkeiten.


Unsere Beratung deckt unter anderem folgende Themen ab:


  • Gestaltung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen
  • Provisionsgestaltung und Provisionsabrechnung
  • Buchauszüge und Provisionsabrechnungen
  • Kündigung von Verträgen und Ausgleichsansprüche
  • Wettbewerbsverbot und Karrenzentschädigung
  • Alleinvertretervereinbarungen und Kundenschutzvereinbarungen


Oft beschäftigen unsere Mandanten auch Statusfragen, insbesondere die Unterscheidung zwischen Handelsvertretern und angestellten Arbeitnehmern.


Ein wesentlicher Unterschied liegt beispielsweise darin, dass der Handelsvertreter seine Tätigkeit und Arbeitszeit selbst bestimmen kann (§ 84 Abs. 1 HGB), was ihn von abhängig Beschäftigten unterscheidet.

Zudem kann ein Handelsvertreter, sofern vertraglich gestattet, für mehrere Anbieter tätig sein, während ein Arbeitnehmer üblicherweise ausschließlich für seinen Arbeitgeber arbeitet.


Zu diesem Rechtsgebiet berät Sie Rechtsanwalt Warm.

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