Erbrecht für Unternehmer und Privatpersonen

Sind Sie mit Fragen rund um das Erbrecht konfrontiert und suchen kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihres Nachlasses oder der Durchsetzung Ihrer Erbansprüche?


Die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen sowie die Durchführung von Erbschaftsangelegenheiten kann ohne fachkundige Beratung schnell unübersichtlich und komplex werden. Dies liegt nicht nur an den detaillierten gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch an der ständigen Entwicklung der Rechtsprechung, die das Erbrecht beeinflusst.


Für Erblasser und Erben gleichermaßen stellt das Erbrecht daher eine Herausforderung dar, die besondere Aufmerksamkeit erfordert. 


Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des Erbrechts:


- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, um Ihren letzten Willen rechtssicher zu dokumentieren und Streitigkeiten unter den Erben vorzubeugen.

- Beratung bei der Erbfolgeplanung für Unternehmer, um die Weitergabe des Unternehmens im Einklang mit den persönlichen und wirtschaftlichen Zielen zu gestalten.

- Unterstützung bei der Klärung von Pflichtteilsansprüchen, Erbengemeinschaften und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Erbansprüchen.

- Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht, sei es bei der Anfechtung von Testamenten, Erbverträgen oder in Pflichtteilsstreitigkeiten.

- Beratung zu steuerlichen Aspekten der Erbschaft und Schenkung, um eine optimale steuerliche Gestaltung zu erreichen.


Wir verstehen die emotionale Tragweite, die erbrechtliche Angelegenheiten für unsere Mandanten haben können, und bieten daher eine sensible, aber dennoch zielorientierte Beratung.


Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Nachlassverwaltung und -abwicklung, um eine ordnungsgemäße und effiziente Übertragung des Vermögens zu gewährleisten.


Zu diesem Rechtsgebiet berät Sie Rechtsanwalt Kaya. 


Share by: