von Kanzlei Blog
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3. März 2024
Der BGH betont in zwei aktuellen Entscheidungen, dass Baumaßnahmen, welche der Barrierefreiheit dienen, von demjenigen Wohnungseigentümer bezahlt werden müssen, der die Maßnahme verlangt. Die Eigentümergemeinschaft bleibt insoweit von den Kosten verschont.