







BAG-Urteil: Anforderungen an Rückzahlungsklauseln
Das BAG entschied, dass Rückzahlungsklauseln grundsätzlich zulässig sind. Allerdings gelten folgende Voraussetzungen:
Rechtsfolge bei unwirksamen Klauseln
Ist eine Rückzahlungsklausel unwirksam, greift § 306 Abs. 1 BGB. Das bedeutet, dass die Klausel entfällt und der Arbeitgeber sich nicht mehr auf die Rückzahlungsverpflichtung berufen kann. Dies hat weitreichende Konsequenzen: Arbeitgeber können unter Umständen auf den entstandenen Fortbildungskosten sitzen bleiben.
Praxistipp für Arbeitgeber: Rechtssichere Rückzahlungsklauseln formulieren
Die Gestaltung von Rückzahlungsklauseln ist komplex. Fehlerhafte Formulierungen können teuer werden. Arbeitgeber sollten daher auf folgende Punkte achten:
Fazit
Das Urteil des BAG zeigt: Rückzahlungsklauseln bleiben zulässig, aber Arbeitgeber müssen hohe Anforderungen an deren Ausgestaltung erfüllen. Mit einer professionellen Rechtsberatung können Sie Streitigkeiten und Kostenfallen vermeiden.
Wie ich Ihnen helfen kann
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Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Martin J. Warm
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