Das Wirtschaftsrecht umfasst sämtliche privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Normen, die die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und zum Staat regeln. Es legt die Spielregeln für den Güter- und Leistungsaustausch auf dem Markt fest, wobei Produzenten, Händler und Konsumenten gleichermaßen betroffen sind. Diese Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsrecht verankert.
Unsere Kanzlei verfolgt einen ganzheitlichen Beratungsansatz, der die Verknüpfung unterschiedlicher Rechtsbereiche umfasst. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen und Privatpersonen, die im wirtschaftlichen Umfeld tätig sind.
Unsere Leistungen im Bereich Wirtschaftsrecht umfassen unter anderem:
Umfassendes Fachwissen und langjährige Erfahrung im Bereich des Wirtschaftsrechts und den damit verbundenen Schnittstellen ist eine wesentliche Kernkompetenz.
Wir setzen uns engagiert für die Interessen unserer Mandanten ein und streben stets nach effektiven Lösungen, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden.
Zu diesem Rechtsgebiet berät Sie Rechtsanwalt Warm.
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