Steuerstrafrecht

"Wenn der Fahnder zweimal klingelt ...
.... wird es meistens unangenehm"


Stellen Sie sich gerade die Frage "was Sie als Betroffener unternehmen müssen, wenn Sie von der Steuerfahndung Post oder gar einen Besuch erhalten?"


Frühzeitiges und koordiniertes Vorgehen ist zwingend erforderlich, um Ihre Interessen optimal vertreten zu können.


Das Steuerstrafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich mit den Sanktionen befasst, die drohen, wenn gegen deutsche Steuergesetze verstoßen wird. Eine falsche oder unvollständige Steuererklärung oder das Unterlassen einer solchen kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Bei Verdachtsfällen der Steuerhinterziehung ist schnelles und koordiniertes Handeln entscheidend, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Unsere Dienstleistungen im Bereich Steuerstrafrecht umfassen:


  • Beratung in Verdachtsfällen der Steuerhinterziehung, um Ihnen Orientierung und Unterstützung zu bieten.
  • Hilfe bei der Abfassung einer Nacherklärung, um mögliche Fehler zu korrigieren und Transparenz zu schaffen.
  • Formulierung einer Selbstanzeige gemäß den gesetzlichen Anforderungen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Betreuung bei Durchsuchungsfällen, um Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Verteidigung sicherzustellen.
  • Vertretung vor den Strafsachen-Finanzämtern, um Ihre Position zu stärken und Ihre Interessen zu verteidigen.
  • Akteneinsicht zur Klärung des Ermittlungsstands, um eine fundierte Strategie zu entwickeln.
  • Führung der Korrespondenz und Verhandlungen mit der Steuerfahndung, um Ihre Rechte zu schützen und eine optimale Verfahrensbeendigung anzustreben.
  • Enge Zusammenarbeit mit Ihrem Strafverteidiger in steuerstrafrechtlichen Hauptverhandlungen, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten.


Wir arbeiten gerne eng mit Ihrem persönlichen Steuerberater zusammen, um eine ganzheitliche und professionelle Beratung zu gewährleisten.


Zu diesem Rechtsgebiet berät Sie Rechtsanwalt Warm, Fachanwalt für Steuerrecht.

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