Honorare


Auch Anwälte unterliegen wie andere Dienstleister (z.B. Ärzte, Steuerberater) grundsätzlich der Pflicht nach einer Gebührenordnung abzurechnen. 

Unsere Leistungen können über folgende Honorarmodelle abgewickelt werden:
  • Auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG
  • Durch Stundensatzvereinbarungen oder einmalige Pauschalen, z.B. bei außergerichtlicher Beratung und Vertretung
  • Durch monatliche Pauschalvergütung bei Dauerberatung oder Dauervertretung
Lassen Sie sich telefonisch unverbindlich mit Ihrer Erstanfrage beraten – dies berechnen wir Ihnen selbstverständlich nicht.
Was bekommen Sie für Ihr Geld?
  • Wir beraten Sie ganzheitlich und umfassend zu Ihrem individuellen Sachverhalt.
  • Ihre Interessen werden von uns professionell gegenüber Beteiligten vertreten.
  • Sie erhalten eine lückenlose und zeitnahe Dokumentation des Geschehens per Post oder E-Mail, ganz nach Ihren Vorgaben.
  • Wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen. 
  • Terminen und Fristen halten wir für Sie nach.
  • Unser Team ist jederzeit während der Öffnungszeiten telefonisch für Sie erreichbar und darüber hinaus auch per Mail oder Telefax.
  • Regelmäßige und ständige Fortbildung in unseren Rechtsgebieten bilden die Grundlage für fachliche Kompetenz und Qualität.
Die Gebühr für eine Erstberatung richtet sich nach § 34 RVG. In der Regel treffen wir hierzu eine Gebührenvereinbarung mit unseren Mandanten. Diese Kosten bespricht der Anwalt mit Ihnen entweder im Rahmen eines telefonischen Vorgesprächs oder zu Beginn des Beratungsgesprächs.

Wird die Angelegenheit über das erste Beratungsgespräch hinaus weitergeführt, klären wir im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen das weitere mögliche Honorarmodell.

Honorarvereinbarungen sind in vielen Fällen für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit üblich und für beide Seiten von Vorteil. Geleistet wird zu einem fest vereinbarten Stundensatz. 

In Einzelfällen können auch Honorarpauschalen vereinbart werden. Das kann dann sinnvoll sein, wenn der Auftragsumfang klar umrissen und vorhersehbar ist.

Vieles ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten denkbar. Wir werden gemeinsam mit Ihnen einen für beide Seiten fairen Weg finden.

Sprechen Sie uns an! 

Für eine Erstanfrage steht Ihnen als Ansprechpartner Rechtsanwalt Warm zur Verfügung. Hier geht es hier zum Kontakt.
Informationen zur Beratungshilfe finden Sie hier, zur Prozesskostenhilfe an dieser Stelle

Unten sehen Sie das Erklärungsvideo "Was kostet ein Anwalt", das der Deutsche Anwaltverein (DAV) produziert und auf youtube zur Verfügung gestellt hat.
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