Auch Anwälte unterliegen wie andere Dienstleister (z.B. Ärzte, Steuerberater) grundsätzlich der Pflicht nach einer Gebührenordnung abzurechnen.
Unsere Leistungen können über folgende Honorarmodelle abgewickelt werden:
- Auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)
- Durch Stundensatzvereinbarungen oder einmalige Pauschalen, z.B. bei außergerichtlicher Beratung und Vertretung
- Durch monatliche Pauschalvergütung bei Dauerberatung oder Dauervertretung
Lassen Sie sich telefonisch unverbindlich mit Ihrer Erstanfrage beraten – dies berechnen wir Ihnen selbstverständlich nicht.