Leitende Angestellte sind unbestreitbar Arbeitnehmer, die jedoch eine besondere Rolle innerhalb eines Unternehmens einnehmen. Ihnen werden bedeutende Arbeitgeberbefugnisse übertragen, wie beispielsweise Einstellungs- und Entlassungsbefugnisse. Auch Prokuristen gehören zu dieser speziellen Gruppe von Arbeitnehmern.
Obwohl leitende Angestellte als Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießen, sind sie im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern weniger umfassend vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses geschützt.
Im deutschen Arbeitsrecht werden leitende Angestellte als Rechtsbegriff in verschiedenen Gesetzen erwähnt, darunter das Betriebsverfassungsgesetz, das Mitbestimmungsgesetz und das Kündigungsschutzgesetz. Dabei haben sie oft wenig gemeinsam mit anderen Angestellten in leitenden Positionen innerhalb einer üblichen Betriebshierarchie, wie beispielsweise Abteilungsleitern, Meistern oder Betriebsleitern.
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