Vertragsrecht

"Ein auf das Vertragsrecht spezialisierter Anwalt
kann zwar nicht die Unterschriften beseitigen,
aber Ihnen in kritischen Situationen helfen!"


"Vertrag kommt von vertragen" - so lautet die Werbeaussage eines national tätigen Unternehmens. Werbeaussagen sind oftmals Worthülsen, aber in gewisser Weise ist hierin durchaus eine zutreffende rechtliche Botschaft enthalten.


Jeden Tag schließt man mehr oder weniger bewusst Verträge nach gewissen Regeln ab. Sei es zum Beispiel als Käufer oder Verkäufer bei einem Kaufvertrag oder bei einer Willenserklärung von Geschäftsbedingungen. Dies gilt als Vertragsabschluss und man ist automatisch Vertragspartner. 


Gerade im Bereich des Vertragsrechts setzen sich die Partner vor Vertragsschluss nicht oder nur unzureichend rechtlich mit den für sie wesentlichen Punkten im Vertrag auseinander und lesen den Vertrag oder die Verträge nicht ausreichend. 

Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten im Rahmen präventiver Vertragsberatung.


Das Vertragsrecht ist durch den Grundsatz der Privatautonomie geschützt und geprägt von zwei oder mehreren Personen - den Vertragspartnern oder Vertragsparteien die eine Willenserklärung abgeben. 


Im Streitfall werden häufig Fronten zwischen den Vertragspartnern aufgebaut. In diesen Fällen kommen wir als Ratgeber und Rechtsanwalt Ihnen als Einzelperson oder Unternehmen zur Hilfe.


Wir unterstützen Sie im vielseitigen Spektrum der Vertragsbeziehungen und deren Inhalten, z. B. bei einem Kaufvertrag, einem Darlehensvertrag, einem Dienstvertrag,

einem Werkvertrag, einem Arbeitsvertrag, einem Mietvertrag, einem Leasingvertrag oder einem Dienstleistungsvertrag Innerhalb und außerhalb des BGB

 

  • durch Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • durch Prüfung und Abfassung von Vertragsbedingungen
  • durch sachgerechte Begleitung und Führen von Vertragsverhandlungen
  • durch Formulierung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • durch Coaching bei geplanten Vertragsänderungen aus technischen, terminlichen, personellen oder finanziellen Gründen
  • durch Beratung bei Problemen, wenn z.B. die vereinbarte Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wird oder Divergenzen bei der Auslegung von Klauseln bestehen
  • durch Rechtsberatung und Durchsetzung eines Gewährleistungsanspruchs
  • durch rechtliche Beratung bei zivilrechtlichen Verjährungsfragen
  • durch Unterstützung bei Forderungseinzug und Inkasso
  • durch Vertretung zur Geltendmachung und Forderungsabwehr

 

Unsere Rechtsanwälte sind für Ihr Unternehmen beim Erstellen der Geschäftsbedingungen für Sie da, auch wenn es um übergreifende Themen des Zivilrechts oder Steuerstrafrecht geht, kennen wir die Gesetze und Regelungen. 


Zu diesem Rechtsgebiet berät Sie Rechtsanwalt Warm.

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