Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir auch umfassende Beratungsdienste für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten an.
Die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertreter an unternehmerischen Entscheidungen variieren in ihrem Umfang. Sie umfassen Informations-, Anhörungs- und Beratungsrechte sowie Überwachungsaufgaben und Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen, die sowohl freiwillig als auch erzwingbar sein können.
In diesem komplexen Umfeld bieten wir Interessenvertretungen von Arbeitnehmern und Mitarbeitern vielfältige Unterstützung, einschließlich:
Ob individuelle Beratung, begleitendes Coaching oder rechtliche Vertretung - wir verfügen über umfassendes Know-how im Spannungsfeld zwischen Unternehmen, Mitarbeitern und Mitarbeitervertretungen.
Zu diesem Rechtsgebiet berät Sie Rechtsanwalt Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Warm & Kollegen Rechtsanwälte | Fachanwälte
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