Was bedeutet das Urteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Das BAG hat durch seine Entscheidung die Flexibilität von Arbeitgebern gestärkt. Zugleich verdeutlicht es die Notwendigkeit, klare und rechtssichere Vereinbarungen in Arbeitsverträgen zu treffen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Rechtliche Grundlage: § 106 Satz 1 GewO
§ 106 Satz 1 GewO erlaubt es Arbeitgebern, Arbeitsort, Arbeitszeit und Aufgaben eines Arbeitnehmers nach billigem Ermessen zu bestimmen. Dabei müssen die Vorgaben des Arbeitsvertrags, Betriebsvereinbarungen und tarifliche Regelungen beachtet werden. Fehlt eine feste Vereinbarung zum Arbeitsort im Arbeitsvertrag, kann der Arbeitgeber auch einen ausländischen Arbeitsort anweisen.
Auswirkungen auf Arbeitgeber
Hinweise für Arbeitnehmer
Praxistipp: Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von klaren und präzisen Regelungen im Arbeitsvertrag. Für Arbeitgeber ist es sinnvoll, eine flexible, aber rechtssichere Versetzungsklausel zu vereinbaren. Arbeitnehmer sollten auf eine möglichst konkrete Festlegung des Arbeitsorts achten.
Fazit
Das Urteil des BAG zeigt, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers weitreichend ist, sofern der Arbeitsvertrag keine festen Beschränkungen enthält. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit nutzen, Regelungen zum Arbeitsort klar zu definieren. Eine rechtliche Beratung hilft dabei, Konflikte zu vermeiden und Interessen zu wahren.
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Was darf ich für Sie tun?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen. Ob Sie als Arbeitgeber Ihre Arbeitsverträge optimieren möchten oder als Arbeitnehmer Ihre Rechte prüfen lassen wollen – sprechen Sie mich gerne an.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Martin J. Warm
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