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ARBEITsrecht: Versetzung ins Ausland: Das Direktionsrecht des Arbeitgebers

Martin Warm • 2. Januar 2025

Die Versetzung von Arbeitnehmern ins Ausland ist ein Thema, das durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 30.11.2022 (Az. 5 AZR 336/21) an Bedeutung gewonnen hat. In diesem Urteil wurde klargestellt, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich auch die Möglichkeit umfasst, Arbeitnehmer an ausländische Arbeitsorte zu versetzen – sofern der Arbeitsvertrag keine anderslautende Regelung enthält. Im konkreten Fall durfte die Fluggesellschaft Ryanair einen Piloten vom Standort Nürnberg nach Bologna, Italien, versetzen.

Martin J. Warm | Rechtsanwalt / Fachanwalt  Paderborn

Was bedeutet das Urteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Das BAG hat durch seine Entscheidung die Flexibilität von Arbeitgebern gestärkt. Zugleich verdeutlicht es die Notwendigkeit, klare und rechtssichere Vereinbarungen in Arbeitsverträgen zu treffen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Rechtliche Grundlage: § 106 Satz 1 GewO

§ 106 Satz 1 GewO erlaubt es Arbeitgebern, Arbeitsort, Arbeitszeit und Aufgaben eines Arbeitnehmers nach billigem Ermessen zu bestimmen. Dabei müssen die Vorgaben des Arbeitsvertrags, Betriebsvereinbarungen und tarifliche Regelungen beachtet werden. Fehlt eine feste Vereinbarung zum Arbeitsort im Arbeitsvertrag, kann der Arbeitgeber auch einen ausländischen Arbeitsort anweisen.


Auswirkungen auf Arbeitgeber

  1. Flexibilität bei der Mitarbeitersteuerung
    Für international tätige Unternehmen bedeutet das Urteil eine Erleichterung. Die Möglichkeit, Mitarbeiter an ausländische Standorte zu versetzen, stärkt die globale Wettbewerbsfähigkeit und erleichtert den Personaleinsatz.
  2. Klare Vertragsgestaltung
    Arbeitgeber sollten Arbeitsverträge so gestalten, dass Regelungen zum Arbeitsort eindeutig sind. Dies reduziert Konflikte und schafft Transparenz. Empfehlenswert ist beispielsweise die Formulierung:
    „Der Arbeitsort richtet sich nach den Erfordernissen des Unternehmens. Ein Einsatz an in- und ausländischen Standorten ist möglich.“
  3. Berücksichtigung sozialer Aspekte
    Die Versetzung ins Ausland kann erhebliche persönliche und familiäre Auswirkungen auf den Arbeitnehmer haben. Arbeitgeber sollten dies im Rahmen des billigen Ermessens sorgfältig abwägen.
  4. Schutzmaßnahmen und Unterstützung
    Bei einer Versetzung ins Ausland sollte der Arbeitgeber Unterstützung anbieten, etwa durch Relocation-Services, Sprachkurse oder finanzielle Hilfen für den Umzug.

Hinweise für Arbeitnehmer

  1. Vertrag prüfen
    Arbeitnehmer sollten vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags die Klauseln zum Arbeitsort prüfen. Eine unbeschränkte Versetzungsklausel kann weitreichende Konsequenzen haben.
  2. Mitbestimmung und Grenzen des Weisungsrechts
    Auch wenn das Weisungsrecht weit gefasst ist, hat der Arbeitnehmer das Recht, unbillige Weisungen anzufechten. Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist in solchen Fällen ratsam.
  3. Auswirkungen auf das Privatleben bedenken
    Eine Versetzung ins Ausland bringt oft Herausforderungen wie kulturelle Unterschiede, Sprachbarrieren oder den Wechsel des sozialen Umfelds mit sich. Arbeitnehmer sollten frühzeitig klären, welche Unterstützung sie vom Arbeitgeber erwarten können.


Praxistipp: Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von klaren und präzisen Regelungen im Arbeitsvertrag. Für Arbeitgeber ist es sinnvoll, eine flexible, aber rechtssichere Versetzungsklausel zu vereinbaren. Arbeitnehmer sollten auf eine möglichst konkrete Festlegung des Arbeitsorts achten.


Fazit

Das Urteil des BAG zeigt, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers weitreichend ist, sofern der Arbeitsvertrag keine festen Beschränkungen enthält. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit nutzen, Regelungen zum Arbeitsort klar zu definieren. Eine rechtliche Beratung hilft dabei, Konflikte zu vermeiden und Interessen zu wahren.

Kontaktieren Sie uns – für rechtssichere Arbeitsverträge und individuelle Lösungen im Arbeitsrecht.


Was darf ich für Sie tun?

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen. Ob Sie als Arbeitgeber Ihre Arbeitsverträge optimieren möchten oder als Arbeitnehmer Ihre Rechte prüfen lassen wollen – sprechen Sie mich gerne an.


Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Martin J. Warm

von Kanzlei Blog 23. April 2025
„Ich wurde vom ersten Tag an herzlich aufgenommen und direkt in die laufenden Mandate eingebunden“ , berichtet Tim. Zu seinen Aufgaben zählten unter anderem juristische Recherchen, die Ausarbeitung von Gutachten sowie die Vorbereitung von Schriftsätzen. Unser Anspruch ist klar: Praktikantinnen und Praktikanten sollen nicht nur beobachten, sondern aktiv mitwirken – inhaltlich, organisatorisch und strategisch. So auch in diesem Fall. Unsere Tätigkeit ist geprägt von einer großen Bandbreite an Rechtsgebieten: Von "A" wie Arbeitsrecht bis hin zu "Z" wie Zivilrecht. „Viele Problemstellungen, die ich bisher nur aus Lehrbüchern kannte, konnte ich hier zum ersten Mal in der Praxis erleben – das hat mein juristisches Verständnis enorm vertieft“ , so Tim Engler. Mittendrin statt nur dabei. Ein besonderes Highlight waren für unseren Praktikanten die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen und Mandantenterminen. Die unmittelbare Nähe zur anwaltlichen Tätigkeit hat Tim wohl nachhaltig beeindruckt: „Zu sehen, wie aus Vorbereitung, Strategie und juristischem Handwerk konkrete Verhandlungsergebnisse werden, war für mich extrem spannend“ , beschreibt Tim seine Eindrücke. Auch die Organisation des Kanzleialltags und die internen Abläufe waren Teil des Praktikums. „Herr Warm hat sich die Zeit genommen, mir die anwaltlichen Prozesse verständlich zu erklären – ein Bereich, der im Studium meist zu kurz kommt, aber im Berufsleben entscheidend ist.“ „Ich kann ein Praktikum bei Warm und Kollegen uneingeschränkt empfehlen – für alle, die wirklich verstehen wollen, wie der Anwaltsberuf in der Praxis aussieht.“ Über dieses Feedback freuen wir uns sehr. Für uns als Kanzlei ist klar: Der gegenseitige Austausch mit Praktikantinnen und Praktikanten bereichert auch unser Team – fachlich wie menschlich. Wir bedanken uns bei Tim Engler für seine engagierte Mitarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Weg alles Gute! Interesse an einem Praktikum bei uns? Mit diesem Angebot unterstützt Warm & Kollegen Rechtsanwälte gerne Studenten einschlägiger fortgeschrittener Studiengänge. Die Kanzlei ist jederzeit offen für die Fortbildung engagierter Rechtspraktikanten und Rechtsreferendare. So belebend ein Praktikum für den Praktikanten oder den Referendar ist, so ist dies auch für das Team der Kanzlei. Wir sind gerne mitverantwortlich für die Ausbildung des juristischen Nachwuchs und für die Weiterentwicklung junger Menschen. Die Investition in die Zukunft junger Menschen und die Vermittlung der eigenen Erfahrungen ist ein wesentlicher gesellschaftlicher Grundpfeiler. Sollten Sie sich für ein Rechtspraktikum oder Rechtsreferendariat in der Kanzlei Warm & Kollegen interessieren, bewerben Sie sich bei Rechtsanwalt Warm. Mitgeteilt von Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin J. Warm, Paderborn ( www.warm-rechtsanwaelte.de )
von Kanzlei Blog 29. Januar 2025
Auch wenn ein Flug nach vorheriger Annullierung mit einem Gutschein gebucht wurde, sind Passagiere nicht verpflichtet, bei einer erneuten Annullierung erneut einen Gutschein zu akzeptieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte dies in einer aktuellen Entscheidung und sah in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaft einen Verstoß gegen die Fluggastrechteverordnung.
von Kanzlei Blog 22. Januar 2025
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Wenn ein Flug aufgrund von organisatorischen Problemen der Airline nicht angetreten werden kann, haben Passagiere unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Fluggast, der trotz rechtzeitigem Erscheinen am Check-in-Schalter Anspruch auf eine Ausgleichszahlung sowie die Erstattung des Ticketpreises hat, wenn er unverschuldet danach den Flug verpasst (AG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.10.2024 - 29 C 4052/22).
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Am Ende dieses Monats verabschieden wir uns von unserer geschätzten Mitarbeiterin Kirsten Gäbler, die in ihrer Zeit bei uns eine wichtige Rolle gespielt hat. Sie begann ihre Tätigkeit in unserer Kanzlei zunächst im Bereich Empfang und Teamassistenz. In ihrer Funktion als Verbindung zwischen Sekretariat und Fachbereich sorgte Frau Gäbler im weiteren Verlauf ihrer Tätigkeit in unserer Kanzlei als juristische Assistenz für die Kommunikation und effizienten Bearbeitung unserer Mandate.
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Die Entscheidung, ein Erbe auszuschlagen, sollte wohlüberlegt sein. Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 24.07.2024 - 21 W 146/23, unanfechtbar) zeigt, dass die Anfechtung einer Ausschlagungserklärung zwar möglich ist, aber nur unter strengen Bedingungen. Eine Frau schlug nach dem Tod ihrer Mutter zunächst das Erbe aus. Hintergrund waren die schwierigen Lebensverhältnisse der Mutter, mit der sie seit ihrem elften Lebensjahr keinen Kontakt mehr hatte. Aufgrund der Alkoholkrankheit der Mutter und der Berichte einer Kriminalbeamtin über den chaotischen Zustand der Wohnung im Bahnhofsviertel, nahm die Tochter an, dass der Nachlass überschuldet sei. Erst viele Monate später erfuhr sie durch den Nachlasspfleger, dass ihre Mutter über ein erhebliches Kontoguthaben im oberen fünfstelligen Bereich verfügte. Daraufhin hat die Tochter die Ausschlagung angefochten und beantragte einen Erbschein als Alleinerbin. Das Nachlassgericht wies den Antrag jedoch ab. Die Anfechtung sei unwirksam, da die Tochter sich nicht ausreichend über den Nachlass informiert habe. Anders entschied das OLG Frankfurt am Main. Es bejahte die Anfechtung der Erbausschlagung (Beschluss vom 24.07.2024 - 21 W 146/23). Die Tochter konnte das Erbe somit annehmen.
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Die Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten ist ein häufiger Streitpunkt im Arbeitsrecht. Mit seinem Urteil vom 25.04.2023 (Az. 9 AZR 187/22) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass diese Klauseln einer AGB-Kontrolle unterliegen. Dabei sind präzise Formulierungen und eine faire Abwägung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen unerlässlich. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Anforderungen das BAG an Rückzahlungsklauseln stellt und wie Sie rechtssichere Regelungen gestalten können.
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Die Errichtung eines Testaments ist ein bedeutender Schritt, der gut durchdacht sein sollte. Doch was passiert, wenn ein Testament unter außergewöhnlichen Umständen, etwa auf der Intensivstation, verfasst wird und sich im Anschluss die potentiellen Erben streiten? Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 13.06.2024 (Az.: 10 W 3/23) beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen in solchen Situationen.
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In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Brandenburg (Urteil vom 16.07.2024 - 7 U 133/23) klargestellt, dass einem Verbraucher auch dann ein Widerrufsrecht zusteht, wenn er ein Notebook mit einer individuellen Konfiguration aus vorgegebenen Standardoptionen bestellt. Dieses Urteil ist von Bedeutung für alle, die elektronische Geräte online erwerben und diese an ihre Bedürfnisse anpassen möchten.
von Kanzlei Blog 29. Juli 2024
Wenn Sie eine Pauschalreise buchen und dabei von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen sind, stehen Ihnen möglicherweise Ansprüche auf Ausgleichszahlungen zu. Eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt hierzu klar, dass für diese Ansprüche die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gilt, und nicht die kürzere zweijährige Frist, die oft bei Pauschalreisen Anwendung findet (Urteil vom 04.06.2024 - X ZR 62/23). 
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