Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 07.03.2024 - I ZB 40/23) klargestellt, dass Notare nicht unbegrenzt verpflichtet sind, Nachforschungen anzustellen, um weiteres Nachlassvermögen zu identifizieren. Zwei Schwestern, deren Mutter vorverstorben war, verlangten von ihrer Tante, der Alleinerbin ihrer Großmutter, ihren Pflichtteil und forderten im Rahmen einer Stufenklage zunächst Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Nach Vorlage des Testaments stritten sich die Beteiligten über die Vollständigkeit des notariellen Verzeichnisses. Insbesondere seien noch Ermittlungen über weitere Konten notwendig gewesen. Der BGH entschied, dass das vorgelegte Nachlassverzeichnis ausreichend war.
Wesentliche Punkte der BGH-Entscheidung:
Praktische Tipps für Erben und Pflichtteilsberechtigte:
Diese Entscheidung des BGH verdeutlicht die Grenzen der Nachforschungspflichten von Notaren und hilft Ihnen, Ihre Erwartungen entsprechend anzupassen.
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