






Danach Ist bei einer Kündigung gegenüber einer Arbeitnehmerin aufgrund von ihr vorgetragener Indizien eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters nach § 22 AGG zu vermuten. Gelingt es dem Arbeitgeber nicht, diese Vermutung zu widerlegen, ist die Kündigung auch im Kleinbetrieb unwirksam.
Im entschiedenen Fall, hat der Arbeitgeber bei der Kündigung eine Formulierung verwendet, die diese Vermutung rechtfertigte.
TIPP:
Arbeitgeber
sollten Kündigungen daher sorgfältig formulieren, ggfs. mit anwaltlicher Hilfe. Für
Arbeitnehmer
gilt: 3 Wochenfrist für Kündigungsschutzklage beachten!
Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin J. Warm , Paderborn ( www.warm-wirtschaftsrecht.de )
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