






Wenn
ein Mitarbeiter privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit
unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder
kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert, liegt
ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vor.
Das gilt nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) unabhängig
davon, ob darin zugleich ein strafbewehrter Verstoß gegen das
Urheberrechtsgesetz liegt.
Kurios war in diesem Fall, dass der betroffene Mitarbeiter der
IT-Verantwortliche eines Oberlandesgerichts war.
Quelle: BAG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15
Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin J. Warm , Paderborn ( www.warm-wirtschaftsrecht.de )
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