






Kann ein Luxusauto auch nach einem Jahr noch als Neuwagen verkauft werden?
"Ja" - hat das OLG Hamm in einem Rechtsstreit im Falle eines Mercedes CL 500 entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau Ende 2012 die Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen Mercedes 500 CL verlangt, den sie Ende September 2011 im Wissen um dessen Baujahr gekauft hatte Ihre Begründung lautete, dass das Fahrzeug, das sie am 27.09.2012 bestellte, bereits am 30.09.2011 produziert wurde und bei Übernahme schon einen Kilometerstand von 86 km aufwies. Sie verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung der von ihr gefahrenen Kilometer, immerhin noch immer einen Betrag von € 103 800,00. Da der Vertragshändler aus Hagen ihrem Verlangen nicht nachkam, verklagte sie ihn und den Hersteller Mercedes Benz.
Nach dem LG Hagen wies nun auch das OLG Hamm die Klage ab. Die Begründung lautet, dass nicht festgestellt werden kann, dass das als Neufahrzeug verkaufte Auto mangelhaft gewesen sei. Es sei nicht ausdrücklich vereinbart gewesen, dass die Klägerin ein erst im Jahre 2012 gebautes Fahrzeug habe kaufen wollte. Dies sei so auch nicht ausdrücklich vereinbart worden. Laut Rechtsprechung ist ein Fahrzeug als
fabrikneu anzusehen, wenn
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Mitgeteilt von Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin J. Warm , Paderborn ( www.warm-wirtschaftsrecht.de )
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