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STEUERrecht: Hinzuschätzungen bei Betriebsprüfungen: Aktuelle Urteile für Steuerpflichtige mit TSE-Kassen

Kanzlei Blog • 21. Februar 2024

In der aktuellen steuerlichen Landschaft stehen Unternehmen, insbesondere solche mit Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) an ihren Kassen, vor neuen Herausforderungen. Betriebsprüfungen können zu Hinzuschätzungen führen, die Unternehmen finanziell belasten können. Doch welche Möglichkeiten haben Steuerpflichtige in dieser Situation?

Martin J. Warm | Rechtsanwalt / Fachanwalt  Paderborn

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kann für Steuerpflichtige mit TSE-Kassen von Bedeutung sein. Der BFH hat entschieden, dass Hinzuschätzungen im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht automatisch gerechtfertigt sind, wenn technische Unregelmäßigkeiten an den Kassensystemen festgestellt werden. Vielmehr müssen die Finanzbehörden den Zusammenhang zwischen den festgestellten Mängeln und einer tatsächlichen Steuerverkürzung nachweisen.



Für Steuerpflichtige bedeutet dies, dass sie nicht pauschal mit Hinzuschätzungen rechnen müssen, sondern dass eine genaue Prüfung der Sachlage und gegebenenfalls eine rechtliche Auseinandersetzung sinnvoll sein kann.


Mein Tipp: Unternehmen sollten sich bei Betriebsprüfungen auf ihre Rechte berufen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen, insbesondere wenn es um komplexe steuerliche Fragen im Zusammenhang mit TSE-Kassen geht. Eine rechtssichere Formulierung und Dokumentation kann helfen, möglichen Hinzuschätzungen vorzubeugen oder diese erfolgreich anzufechten.

Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Martin J. Warm

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