






1. Grundfreibeträge
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der grundsätzlich nicht versteuert wird. In 2018 wird dieser für Unverheiratete von 8.820 auf 9.000 Euro erhöht, für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften gelten entsprechen 18.000 Euro. Wer ein Jahresgehalt hat, das unter 9000 bzw. 18000 Euro liegt, ist also von einer Besteuerung befreit. Wer Kinder hat, erhält zusätzlich zum Grundfreibetrag Kinderfreibeträge. Pro Kind wird dieser Kinderfreibetrag um 36 erhöht und beträgt nun 2.394 Euro pro Elternteil und Kind. Es geht beim Kinderfreibetrag darum, das Existenzminimum des Kindes zu sichern.
2. Kindergeld
Das Kindergeld wird pro Kind um zwei Euro pro Monat erhöht.
3. Besteuerung von Rechteüberlassungen
Ab 2018 greift zudem das „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“: Das Gesetz soll verhindern, dass internationale Konzerne Gewinne generieren, indem sie eingehende Gelder für Patente, Markenrechte und Lizenzen in Staaten verschieben, die diese Art von Gewinnen geringer oder gar nicht besteuern
4.
Abschreibungsgrenze geringwertiger
Wirtschaftsgüter
Bislang lag die Grenze für eine Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
bei 410 Euro. Diese Grenze wird in 2018 auf 800 Euro angehoben.
5. Kalte Progression
Hier geht es darum, dass Einkommens- und Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und somit keine Auswirkung haben. Bei unveränderter Leistungsfähigkeit bedeutet dies, dass die Durchschnittssteuerbelastung ansteigt. Um dies auszugleichen, werden die Werte des Einkommensteuertarifs um 1,65% angehoben.
6. Riester-Rente
Die Grundzulage wird in 2018 (bei min. 4% Einlage der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen) von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr erhöht. Dies geht aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hervor. Durch das Gesetz soll die betriebliche Altersvorsorge vor allem in kleinen und mittleren Betrieben verbreitet werden.
7. Abgabefrist
Alle, die keine steuerliche Beratung für die Erstellung ihrer Steuererklärung in Anspruch nehmen, müssen diese erst bis zum 31.07.2018 einreichen werden. In 2017 galt noch der 31.05. als Abgabetermin. Wer sich bei der Steuererklärung 2017 beraten lässt, hat Zeit bis Februar 2019.
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