






Tatsächlich
ist die Haltung von Kleintieren wie Vögel, Fische, Meerschweinchen oder
Ähnliches in der Mietwohnung ohne eine besondere Genehmigung erlaubt.
Anders sieht es aus, wenn Hunde oder Katzen mit einziehen. Der Vermieter darf kein generelles Verbot aussprechen, denn eine solche Klausel im Mietvertrag stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar (BGH 2013). Die Haltung von Katzen oder Hunden darf aber auch nicht zu Nachteilen für die Nachbarn führen – hier kommt es auf Art und Verhalten der Tiere, aber auch auf die Größe und Beschaffenheit des Hauses oder der Wohnung an.
Für exotische und gefährliche Tiere wie Schlangen oder Spinnen gilt generell, dass mindestens eine Genehmigung des Vermieters erforderlich ist. Manchmal muss es sogar eine gesetzliche Haltungserlaubnis sein.
Mein Tipp: Vermeiden Sie Ärger und klären Sie schon vor Abschluss des Mietvertrages, ob Tiere mit einziehen dürfen. Gibt es im Nachhinein Schwierigkeiten, hilft oft nur eine rechtliche Beratung.
Mitgeteilt von Rechtsanwältin J
udith Spilker
, Paderborn ( www.warm-rechtsanwaelte.de
)
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