






Das zum 29.07.2014 in Kraft
getretene Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr dient
dem Schutz der Gläubiger. Erklärtes Ziel ist es, eine „Kultur der sofortigen
Zahlung“zu schaffen. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen vor
der schlechten Zahlungsmoral von Großunternehmen und öffentlicher Hand
geschützt werden. Diese Punkte sind u.a. neu:
- Zahlungsfristen von mehr als 60 Tagen können sich öffentliche Stellen nicht
wirksam gewähren lassen (§ 271a Abs. 2 BGB neu).
- Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen in AGB benachteiligen den Gläubiger in
der Regel unangemessen und sind im Zweifel unwirksam (§ 308 Nr. 1a BGB neu).
- Der Verzugszinssatz wurde ferner um 1 % erhöht.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Arbeitsrecht
Martin
J. Warm
, Paderborn (
www.warm-wirtschaftsrecht.de
)
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