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GESELLSCHAFTSsrecht: Ausschluss eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers ohne sachlichen Grund möglich?
Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil vom 13. Mai 2020 (Az: 7 U 1844/19) eine bedeutende Entscheidung zum Ausschluss eines Gesellschafter-Geschäftsführers ohne sachlichen Grund getroffen.
Hintergrund des Falls:
Im vorliegenden Fall wurde die Zulässigkeit des Ausschlusses eines Gesellschafter-Geschäftsführers ohne sachlichen Grund vor Gericht verhandelt. Der betroffene Geschäftsführer machte geltend, dass der Ausschluss nicht gerechtfertigt sei und gegen seine Rechte verstoße.
Entscheidung des OLG München:
Das OLG München entschied, dass der Ausschluss eines Gesellschafter-Geschäftsführers ohne sachlichen Grund grundsätzlich unzulässig ist. In seiner Begründung betonte das Gericht die Bedeutung des Gesellschaftsrechts und die Rechte der Gesellschafter, insbesondere des Geschäftsführers.
Auswirkungen und Bedeutung des Urteils:
Das Urteil des OLG München schafft Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausschluss eines Gesellschafter-Geschäftsführers. Es stärkt die Position der Geschäftsführer und gewährleistet ihren Schutz vor willkürlichen Ausschlüssen durch die Gesellschafter.
Fazit:
Das Urteil des OLG München vom 13. Mai 2020 (Az: 7 U 1844/19) hat wichtige Implikationen für das Gesellschaftsrecht und die Rechte von Gesellschafter-Geschäftsführern. Es unterstreicht die Notwendigkeit eines sachlichen Grundes für den Ausschluss eines Geschäftsführers und trägt zur Sicherheit und Fairness in der Unternehmensführung bei. Betroffene sollten sich über die Auswirkungen dieses Urteils informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte angemessen zu vertreten.
Gesellschaftsrechtliche Auseinandsetzungen zwischen Geschäftsführerin und Gesellschaftern sind stets intensiv und daher und gut vorzubereiten. Wie und was wichtig ist, berate ich gerne mit Ihnen.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Martin J. Warm

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