






Nach der sogenannten Ein-Prozent-Reg el wird der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung eines Geschäftswagens mit einem Prozent der Anschaffungskosten des Pkws angesetzt. Die oftmals nachteilige Pauschalregelung kann durch regelmäßiges Führen eines Fahrtenbuchs, in dem alle privaten Fahrten aufzulisten sind, vermieden werden.
Den gesetzlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist laut Finanzgericht dann nicht Genüge getan, wenn es in der Form eines Diktiergeräts geführt wird und die jeweils vor und nach der Fahrt vorgenommenen Audioaufzeichnungen sodann in Excel-Tabellen übertragen werden, die zunächst als lose Blätter gesammelt und erst am Jahresende gebunden werden.
Quelle: Urteil des FG Köln vom 18.06.20 15; 10 K33/15; BB 20 15. 94; AuA2015, 661
Mitgeteilt von Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Martin
J. Warm
, Paderborn (
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