In dem verhandelten Fall, der eine Familie aus München betrifft, hatte der Vermieter aufgrund nachhaltiger Störung des Hausfriedens fristlos gekündigt. Nachdem die Mieter in Berufung erfolglos blieben, bestätigte das Landgericht die Räumung, gewährte jedoch eine Fristverlängerung bis Ende Januar 2023. Die Familie beantragte daraufhin eine weitere Verlängerung um sechs Monate, doch das Gericht lehnte ab.
Das Landgericht betonte, dass eine intensive Wohnungssuche unverzüglich nach Erhalt der Kündigung beginnen muss. Eine Verzögerung bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts ist nicht akzeptabel. Dies verdeutlicht, dass Mieter, selbst in angespannten Wohnungsmärkten wie München, nicht beliebig die Räumung hinauszögern können.
Dieses Urteil schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für Vermieter und verdeutlicht, dass selbst bei fristloser Kündigung Mieter nicht endlosen rechtlichen Spielraum haben.
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