Glossar "Fachanwalt für Steuerrecht"




Bei dem Titel eines Fachanwalts für Steuerrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte.

Der Fachanwalt für Steuerrecht gehört zu den ältesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen.

Der Fachanwalt für Steuerrecht muss gem. § 10 der Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse im Bereich Steuerrecht nachweisen in den Bereichen:

    Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,

    Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,

    Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen: Einkommensteuer, Körperschaftsteuerrecht und Gewerbesteuerrecht, Umsatzsteuerrecht und Grunderwerbsteuerrecht, Erbschaftsteuerrecht und Schenkungsteuerrecht,

    Grundzüge des Verbrauchsteuerrechts, Außensteuerrechts und des Steuerstrafrechts.

In unserer Anwaltskanzlei sind Berufsträger Rechtsanwalt Warm und Rechtsanwältin Spilker.

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