Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Erkrankt ein Arbeitnehmer während der Kurzarbeit "null", werden die ausgefallenen Arbeitstage nicht als Zeiten mit Arbeitspflicht betrachtet, wenn es um die Berechnung des Jahresurlaubs geht. Selbst bei Krankheit vor Einführung der Kurzarbeit ändert sich laut dem jüngsten Urteil des BAG vom 05.12.2023 (Az. 9 AZR 364/22) nichts an der durch Kurzarbeit geänderten Arbeitszeitverteilung.
Am Karsamstag, den 30.03.2024, wird Paderborn erneut zum Mittelpunkt des Laufsports, da der 76. Paderborner Osterlauf stattfindet. Dieses traditionsreiche Event lockt jedes Jahr tausende begeisterte Läuferinnen und Läufer aus ganz Deutschland an. Als Kanzlei freuen wir uns außerordentlich, in diesem Jahr als Förderer dieses historischen Laufs auftreten zu dürfen.
In einem bemerkenswerten Fall hat das Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 W 96/23) die Gültigkeit eines Testaments anerkannt, welches auf einer ungewöhnlichen Weise verfasst wurde: Ein handgeschriebener Zettel, abgerissen von einem Brauereiblock, der normalerweise für die Bestellungen in einer Dorfkneipe verwendet wurde.
In der heutigen Arbeitswelt ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz unausweichlich. Doch die Verantwortung der Arbeitgeber im Umgang mit dieser Technologie ist von entscheidender Bedeutung. Ohne angemessene Überwachung und Kontrolle bergen KI-Systeme potenzielle Risiken, die nicht ignoriert werden sollten.
In der aktuellen steuerlichen Landschaft stehen Unternehmen, insbesondere solche mit Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) an ihren Kassen, vor neuen Herausforderungen. Betriebsprüfungen können zu Hinzuschätzungen führen, die Unternehmen finanziell belasten können. Doch welche Möglichkeiten haben Steuerpflichtige in dieser Situation?
Wenn Sie als Arbeitgeber oder Personalvertretung vor der Frage stehen, ob Sie Ihre Mitarbeiter zu einer Präsenzschulung oder einem inhaltsgleichen Webinar entsenden, ist Ihnen vielleicht nicht bewusst, dass die Entscheidung für das Format weitreichende finanzielle Konsequenzen haben kann. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bringt hier Klarheit.