Arbeitsrecht für Kollektivorgane: Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung

Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir auch umfassende Beratungsdienste für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten an.


Die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertreter an unternehmerischen Entscheidungen variieren in ihrem Umfang. Sie umfassen Informations-, Anhörungs- und Beratungsrechte sowie Überwachungsaufgaben und Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen, die sowohl freiwillig als auch erzwingbar sein können.


In diesem komplexen Umfeld bieten wir Interessenvertretungen von Arbeitnehmern und Mitarbeitern vielfältige Unterstützung, einschließlich:


  • Beratung zu betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Gestaltung von kollektivrechtlichen Regelungen
  • Begleitung von Reorganisationsmaßnahmen, Umstrukturierungen oder Betriebsübergängen
  • Gerichtliche Vertretung bei Kündigungsschutzklagen und anderen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen, auch vor Schlichtungsstellen
  • Schulungsmaßnahmen


Ob individuelle Beratung, begleitendes Coaching oder rechtliche Vertretung - wir verfügen über umfassendes Know-how im Spannungsfeld zwischen Unternehmen, Mitarbeitern und Mitarbeitervertretungen.


Zu diesem Rechtsgebiet berät Sie Rechtsanwalt Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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